KOMMUNEN, STADTPLANER UND ARCHITEKTEN

Selbst an Hanglagen bieten sich Möglichkeiten Retentionsräume zu schaffen.
Schutz vor Starkregenereignissen und Hochwasser war noch nie so einfach
zu planen. 

Sie können Retentionsräume offen oder geschlossen gestalten. Für beides kann es sinnvolle Gründe geben. 

Selbst wenn Sie ein offenes Becken geschaffen haben, dann ist diese Fläche nicht verloren, sondern nur geöffnet, um vielleicht irgendwann einmal geschlossen und überbaut zu werden.
Mit JUMBO BLOCK ® ist es möglich.

Wir geben Stadtplaner und Architekten ein Instrument mit nahezu
unbegrenzten Möglichkeiten an die Hand.

Man kann vieles kompliziert denken.
JUMBO BLOCK ® nicht!

Der Standardblock umfasst 2,5 x 2,5 x 2,5 m mit 13,9 m³ Wasserkapazität als offener Block.
Es gibt ihn einseitig, zweiseitig oder dreiseitig geschlossen.
Mit oder ohne Verschlussplatten, für oben, unten oder die Seite geeignet.
Abgedichtet oder als Versickerungsspeicher.

 Planen Sie was immer Sie wollen.

JUMBO BLOCK ® FÜR STADTPLANER UND ARCHITEKTEN Selbst an Hanglagen bieten sich Möglichkeiten Retentionsräume zu schaffen. Schutz vor Starkregenereignissen und Hochwasser war noch nie so einfach zu planen. Wir geben Stadtplaner und Architekten ein Instrument mit nahezu unbegrenzten Möglichkeiten an die Hand. Man kann vieles kompliziert denken. JUMBO BLOCK ® nicht!

Das vielseitigste und anwendungsfreundlichste Wasserspeicher-, Hochwasser- und Überflutungsschutzsystem auf dem Markt.


REGELWERKE UND DIE PFLICHT ZUR RETENTION

JUMBO BLOCK ® ist zur Zeit das einzige überbaubare, für Schwerlastverkehr geeignete System auf dem Markt mit einem derart gewaltigen Volumen unter versiegelter Fläche und durch das Patent- und Markenrecht geschützt.

Vor allem in erschlossenen und bebauten Kommunen ermöglichen sich Chancen einer nachträglichen Retention, die zum Beispiel mit Schotter Retention und Rigolen Systemen nicht zu erreichen sind.

Gerade für Kommunen wird Retention zum Problem, denn Regenwasser-Retention ist Pflicht!

Begründet mit dem Regelwerk der DWA, dem Überflutungsnachweis nach DIN 1886-100 und der allgemein gängige Reduzierung von Einleitungen in das öffentliche Kanalnetz in erschlossener und bebauter Fläche.

Dies gilt sowohl für bestehende Siedlungsflächen, wie auch für dicht bebaute Industrie- und Chemieflächen und ebenfalls noch zu erschließenden industriellen und kommunalen Flächen.

Auch dann, wenn die Fläche fehlt!

Nur wenn die bestehenden Möglichkeiten des technischen Hochwasserschutzes ausgeschöpft sind, Geologie oder Altlasten eine Versickerung nicht zulassen, sind Ausnahmen möglich.

JUMBO BLOCK ® bietet genau diese notwendige und verpflichtende technische Möglichkeit auch in bebauten und erschlossenen Gebieten.
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